Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Aviation Information & Services GmbH (AIS) Stand Juni 2006
§ 1. Allgemeines
Allen Leistungen der Aviation Information & Services GmbH (AIS) liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Grundlage aller Verträge ist die in den Programmen der AIS bzw. in den Angeboten gemachte Leistungsbeschreibung, wobei geringfügige Abweichungen möglich sind. Nebenverabredungen bedürfen der Schriftform. Es gelten die in den Lehrgangsprogrammen genannten Teilnahmevoraussetzungen.
Der Auftraggeber erkennt mit der Annahme des Angebots die AGB der AIS verbindlich an.
§ 2. Vertragsabschluß
Die Anmeldung zu Lehrgängen muss schriftlich erfolgen. Telefonische Vorabreservierungen sind möglich, jedoch muss umgehend eine schriftliche Anmeldung nachgereicht werden. Nach Eingang der Anmeldung und Erreichen der Mindestteilnehmerzahl erhält der Kunde umgehend eine Anmeldebestätigung. Der Vertrag kommt mit Eingang der Anmeldebestätigung beim Kunden zustande. Etwa drei Wochen vor Lehrgangsbeginn erhält der Kunde eine Einladung mit allen notwendigen Informationen (Ort, Zeit, Anfahrt ...). Verträge über geschlossene Lehrgänge oder andere Dienstleistungen bedürfen der Schriftform und kommen in der Regel durch ein Angebot der AIS und dem ent-sprechenden schriftlichen Auftrag des Kunden zustande.
§ 3. Stornierung von offenen Lehrgängen durch den Kunden
Stornierungen sind nur schriftlich möglich. Sie sind kostenfrei, wenn sie spätestens bis sechs (6) Wochen vor Lehrgangsbeginn bei AIS eingehen. Bei Absagen bis drei (3) Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Gebühr in Höhe von fünfzig (50) Prozent des Lehrgangspreises berechnet. Bei Absagen nach diesem Termin bzw. bei Nichterscheinen wird die volle Lehrgangsgebühr berechnet. Ersatzteilnehmer werden akzeptiert Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei AIS.
§ 4. Stornierung von geschlossenen Lehrgängen bzw. von anderen Leistungen
Die Stornierung dieser Leistung muss schriftlich erfolgen. Sie ist bis sechs (6) Wochen vor Lehrgangsbeginn gebührenfrei. Bis drei (3) Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn wird der vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. Kosten, die AIS in Vorbereitung der vereinbarten Leistung entstanden sind, werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.
§ 5. Stornierung durch AIS
Bei zu geringer Teilnehmerzahl und in Fällen höherer Gewalt (z.B. Krankheit des Referenten) oder anderer nicht von AIS zu vertretender Gründe behält AIS sich vor, Lehrgänge oder sonstige Leistungen abzusagen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl erhält der Kunde spätestens zwei (2) Wochen vor Lehrgangsbeginn Bescheid, in Fällen höherer Gewalt, unverzüglich nach Eintritt der Behinderung. Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatz entstandener Auslagen entsteht durch die Absage nicht. Bereits bezahlte Lehrgangsgebühren werden umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind aus-geschlossen.
§ 6. Durchführung
Die Lehrgänge werden in der Regel während der betriebsüblichen Arbeitszeiten bei AIS durchgeführt, und erfolgen unter Berücksichtigung der gebotenen technischen und organisatorischen Erfordernissen. Die Entscheidung über die Auswahl des Schulungspersonals trifft ausschließlich AIS unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten. AIS behält sich das Recht vor, den kompletten Lehrgang oder Teile davon durch entsprechend qualifiziertes Fremd-personal durchführen zu lassen. Tritt bei AIS eine Betriebsunterbrechung infolge von Krankheit des Trainers, Streik, Aussperrung oder höherer Gewalt ein, so hat der Teilnehmer hierdurch keinen Anspruch auf Durchführung der betroffenen Schulungsleistung.
§ 7. Teilnahme an Abschlußprüfungen
AIS garantiert weder, dass der Teilnehmer das angestrebte Lehrgangsniveau erreicht, noch dass er die Abschlussprüfung besteht.Liegt bei Prüferlehrgängen die Bestätigung des Luftfahrt-Bundesamtes, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, bei Lehrgangsbeginn nicht vor, so gehen die sich daraus ergebenden Nachteile zu Lasten des Teilnehmers.
§ 8. Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise der jeweils gültigen AIS-Preisliste bzw. die vereinbarten Preise in der Anmeldebestätigung zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Wird die Leistung auf Wunsch des Kunden nicht in AIS-eigenen Räumen erbracht, stellt der Kunde geeignete Schulungsräume zur Verfügung und trägt die Kosten für Unterbringung und Transport des AIS-Personals.
Im Preis offener Lehrgänge enthalten sind die notwendigen Schulungsunterlagen sowie die Nutzung der jeweils notwendigen technischen Einrichtungen. Nicht eingeschlossen sind Reise-, Verpflegungs- und Aufenthaltskosten des Teilnehmers.
Die Lehrgangsgebühr ist vor Beginn des Lehrganges nach Erhalt der Rechnung in EURO bargeldlos auf das Konto der AIS zu überweisen.
Im Falle des Verzuges behält sich AIS vor, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu erheben.
Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei AIS. Davon ausgenommen sind persönlich vereinbarte Zahlungskonditionen. Anspruch auf Erhalt eines Zertifikates besteht nur nach Rechnungsausgleich. Sollte eine durchgeführte und bereits berechnete Leistung zu einem späteren Zeitpunkt als steuerfrei oder nicht steuerbar angesehen werden, gilt der Brutto-Rechnungsbetrag incl. MwSt. als Grundpreis ohne MwSt.
§ 9. Buchung von Hotelzimmern
Wenn vom Kunden gewünscht, kann die Buchung von Hotelzimmern durch AIS im Namen und auf Rechnung des Kunden erfolgen. Die Hotelrechnung ist unmittelbar vom Kunden selbst zu bezahlen. Hotelstornierungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
§ 10. Haftung/Sicherheitsvorschriften
AIS haftet für keinerlei Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch die Durchführung oder Nichtdurchführung eines Lehrganges entstehen, es sei denn, dass diese Schäden durch AIS bzw. ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Jegliche darüber hinaus gehende Haftung ist, soweit rechtlich möglich, ausgeschlossen.
Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen und Verlust von Eigentum (einschließlich jeglicher Luftfahrzeuge), welche durch ihn, seine Angestellten oder die von ihm angemeldeten Lehrgangsteilnehmer verschuldet werden.
Der Auftraggeber hält AIS von jeglicher Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber einer dritten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erscheinende Partei frei. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auf Seiten AIS.
Die jeweiligen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
§ 11. Kündigung des Vertrages
Verstoßen AIS oder der Auftraggeber erheblich gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen, sollte der jeweiligen Partei nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Fehlerbehebung ein angemessener Zeitraum hierfür eingerichtet werden.
Wurde der Fehler innerhalb eingeräumter Fristen nicht oder nicht zur Zufriedenheit der monierenden Partei behoben, hat diese das Recht auf fristlose Kündigung des Vertrages.
§ 12. Urheber- und Nutzungsrechte
Es ist untersagt, Lizenzmaterial, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch AIS, in jedweder Form zu reproduzieren und/oder vervielfältigen – auch auszugsweise – , oder Dritten zugänglich zu machen. Lizenzmaterial sind AIS-Lehrgangsunterlagen und zugehörige und zur Verfügung gestellte Software aller Art.
Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden
Ein Ton- oder Videomitschnitt von Lehrgängen oder ähnlichen Leistungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von AIS zulässig.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts und Strafrechts.
§ 13. Besondere Pflichten
AIS verpflichtet sich, Informationen - gleich welcher Art - über den Teilnehmer und/oder die Geschäfts- und/oder Betriebsinterna des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
§ 14. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmung in diesen AGB im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§ 15. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus/oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an AIS ist ausschließlich Kassel. Jede Partei hat das Recht, an einem für den Geschäftssitz der anderen Partei zuständigen Gericht zu klagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.